Das Betriebsverfassungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland
Das Betriebsverfassungsgesetz, welches in Deutschland gilt, ist die Grundlage für die Ordnung der Zusammenarbeit von Arbeitgebern und des von den Arbeitnehmern gewählten Betriebsrates.
Das Betriebsverfassungsgesetz ist ein Gesetz, das die Zusammenarbeit zwischen den von Arbeitnehmern gewählten Mitgliedern des Betriebsrates und dem Arbeitgeber regelt. In jedem Betrieb mit mindestens fünf ständigen und mindestens drei wahlberechtigten Arbeitnehmern, die das 18. Lebensjahr beendet haben, kann ein Betriebsrat gewählt werden.
Ob er gewählt wird, liegt in den Händen der Arbeitnehmer oder einer im Betrieb integrierten Gewerkschaft. Die Amtsperiode beträgt vier Jahre. Das Geschlecht, welches im Betrieb in der Minderheit ist, muss prozentual vertreten sein. Die Größe des Betriebsrates ergibt sich aus der Zahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer. Ein Vorsitzender oder ein stellvertretender Vorsitzender vertritt den Betriebsrat. Der Arbeitgeber muss für die Unkosten der Tätigkeit des Betriebsrates aufkommen und die einzelnen Mitglieder von ihrer Arbeit freistellen, um ihnen die Möglichkeit zu geben, ihrer Tätigkeit nachzukommen. Der Betriebsrat fällt seine Entscheidungen mittels Mehrheitsbeschlüssen.
Das Betriebsverfassungsgesetz verpflichtet die Betriebsparteien zur vertrauensvollen Zusammenarbeit auf Grundlage von Offenheit und Ehrlichkeit. Des Weiteren soll diese Vorschrift gegenseitige Rücksichtnahme und gesetzestreues Verhalten gewährleisten. Eine Klausel beinhaltet zudem die Friedensverpflichtung. Diese Bestimmung untersagt den Mitgliedern des Betriebsrats den Arbeitskampf gegen den Arbeitgeber, Streik ist allein den Tarifparteien vorbehalten. Betriebsratsmitglieder unterliegen einem Sonderkündigungsschutz, der nur bei einer Schließung des Betriebs oder außerordentlichen Kündigungen wirkungslos wird. Der Betriebsrat besitzt Mitwirkungsrechte, die sich in Inhalt und Reichweite einteilen lassen. Inhaltlich starke Mitbestimmung hat der Betriebsrat bei sozialen Angelegenheiten, die einen Arbeitnehmer unabhängig von seiner Art der Ausführung der Arbeit betreffen. In personellen Angelegenheiten wie Kündigung und Einstellung kann der Betriebsrat widersprechen bzw. seine Zustimmung verweigern. In wirtschaftlicher Hinsicht ist lediglich ein Informationsrecht gesetzlich vorgesehen.
Die Reichweite der Mitwirkungsrechte regelt das Betriebsverfassungsgesetz unterschiedlich. Es geht vom Informationsrecht z.B. bei wirtschaftlichen Entscheidungen, über das Beratungsrecht, welches dem Betriebsrat ermöglicht, wichtige Fragen, wie beispielsweise über Zusammenlegung oder Schließung des Betriebs, mit dem Arbeitgeber zu erörtern. Bei Kündigungen hat der Betriebsrat ein Widerspruchsrecht, ohne jedoch die Kündigung verhindern zu können.
Weitere Rechte sind das Zustimmungsverweigerungsrecht bei personellen Entscheidungen, sowie das echte Mitbestimmungsrecht, welches hauptsächlich in sozialen Belangen der Arbeitnehmer zum Tragen kommt.